Historie

Die positiven Erfahrungen waren kurz nach Gründung der Landesinitiative „Zukunftsenergien des Landes Nordrhein-Westfalen“ Keimzelle des jetzigen Leitprojektes „50 Solarsiedlungen in NRW“. Das von uns entwickelte Bewertungsverfahren stellt dabei den geforderten Standard dar.

Im Zuge der Optimierung von Wohngebäuden haben wir immer wieder festgestellt, dass es aus letztlich städtebaulichen Gründen Schwierigkeiten bei der konzeptionellen Integration von solaren Aspekten oder Techniken gibt. Ungünstige Ausrichtung der Gebäude oder Verschattungen durch die Nachbarbebauung oder Vegetation lassen oftmals nur eine unzureichende Nutzung der Sonnenenergie zu. Hier wird versäumt, die Prinzipien des solaren Bauens in die Stadtplanung zu integrieren.

Diese Beobachtung war für uns Anlass genug, 1994 ein bürointernes „Forschungsprojekt“ zu starten, um zunächst herauszufinden, wie hoch eigentlich die verschenkten solaren Potentiale sind.

Die Untersuchungen deuteten darauf hin, dass durch die Optimierung eines städtebaulichen Entwurfs mittels Computersimulation 20 % Energieeinsparung relativ leicht erreichbar sind; bei identischem baulichen Standard wohlgemerkt! Ohne die Nutzung des passivsolaren Potentials ist die kostengünstige Realisierung von Niedrigenergie- und Passivhäusern gar nicht möglich.

Mit dieser Erkenntnis war es sinnvoll, Kriterien zur Bewertung und Optimierung von städtebaulichen Strukturen zu entwickeln. Mit Unterstützung des damaligen Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurden dann die Entwürfe mehrerer städtebaulicher Wettbewerbe unter den neu entwickelten solaren Kriterien überprüft und bewertet. Die sogenannte „energetische Vorprüfung“ war geboren.